Urteil Freddy Reiter Pensionen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Freddy Reiter
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Freddy Reiter – BFH vom 26.9.2015 – Az. a 867 wu 2716/15
Der Gesellschafter Helwin Becker einer erst noch zu gründenden GmbH (Freddy Reiter Pensionen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Helwin Becker kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Freddy Reiter Pensionen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Helwin Becker im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 1.4.1924
Aktenzeichen: a 14 h2 999/19
GmbHR 1996, 6268